BAYERISCHES GLEICHSTELLUNGSGESETZ VOR 20 JAHREN IN KRAFT GETRETEN

NEUIGKEITEN VOM BAYERISCHEN LANDESFRAUENRAT

 

Sehr verehrte Leserinnen und Leser,

vor 20 Jahren ist das Bayerische Gleichstellungsgesetz in Kraft getreten.

Die Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst befindet sich auf einem guten Weg, gleichwohl ist hier noch viel Luft nach oben! Trotz hohem Anteil weiblicher Beschäftigter haben immer noch Männer das Sagen, wenn es um Führungspositionen geht. So hat der Fünfte Bericht zum Bayerischen Gleichstellungsgesetz ergeben, dass der Frauenanteil in Führungspositionen zwar stetig steigt aber nur sehr langsam. Der Frauenanteil in der gesamten öffentlichen Verwaltung Bayerns hat sich deutlich erhöht. Beim Freistaat Bayern ist er zwischen 2004 und 2014 von 48,4 Prozent auf 52,4 Prozent angestiegen. Auch der Frauenanteil in Führungspositionen hat im Laufe der Jahre weiter zugenommen. 2014 lag dieser in der Verwaltung des Freistaates Bayern bei 37,4 Prozent, während er zehn Jahre zuvor erst 22,9 Prozent betrug. Rechnet man aber den Schulbereich heraus, liegt der Frauenanteil 2014 nur bei 24,7 Prozent. Interessant ist auch, dass weibliche Führungskräfte seltener Kinder als männliche Führungskräfte haben. Bei Frauen in Führungspositionen liegt der Mütteranteil bei 62,4 Prozent, der Väteranteil bei männlichen Führungskräften liegt hingegen bei 81,2 Prozent.

 

 

Um die Geschlechtergerechtigkeit weiter zu voranzubringen, hätte sich auch der Bayerische Landesfrauenrat eine Novellierung des Gleichstellungsgesetzes gewünscht. Nachholbedarf gibt es nicht nur bei Frauen in Führungspositionen, sondern auch bei der Erstellung von Gleichstellungskonzepten oder bei der Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten. Denn nicht alle der gesetzlich verpflichteten Dienststellen in der öffentlichen Verwaltung haben ein Gleichstellungskonzept und nicht alle bestellen eine Gleichstellungsbeauftragte bzw. einen Gleichstellungsbeauftragten. Die von der Opposition geforderten Gesetzesänderungen, wie beispielsweise die Stärkung des Amtes der Gleichstellungsbeauftragten, wurden von der CSU-Mehrheit im Landtag dennoch abgelehnt. Anstelle einer Gesetzesnovellierung soll nun jedes Ressort Zielvorgaben entwickeln, um wieviel es den Frauenanteil in Führungs- positionen bis 2020 erhöhen will. Ob diese freiwilligen Maßnahmen ausreichen, bleibt abzuwarten. Wir werden die Entwicklung genau im Auge behalten.

 

 

Den Fünften Bericht der Bayerischen Staatsregierung über die Umsetzung des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern können Sie abrufen unter www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_internet/gleichstellung/fuenfter _gleichstellungsbericht.pdf. 




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