NEIN ZU GENITALVERSTÜMMELUNG!!!

6. Februar - Internationaler Tag gegen Weibliche Genitalverstümmelung

Weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung und eine archaische Straftat, die Mädchen und Frauen in ihrem Recht auf körperliche Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung verletzt.

 

Weibliche Genitalverstümmelung hat dauerhafte physische und psychische Folgen.

Weltweit leiden mehr als 200 Millionen Mädchen und Frauen unter Genitalverstümmelung.

Weibliche Genitalverstümmelung wird traditionell seit über 2000 Jahren durchgeführt, meist von sogenannten Beschneiderinnen, zunehmend aber auch von Ärzten und Hebammen. Den Mädchen werden meist im Alter von 4 oder 5 Jahren die äußeren Geschlechtsorgane teilweise oder ganz entfernt. Eingriffsbedingt kann zu lebensbedrohlichen Infektionen oder Blutungen kommen. Es bleiben lebenslange Gesundheitsschäden. Für viele Betroffenen bedeutet das Schmerzen während der Menstruation und beim Wasserlassen, Schmerzen beim Geschlechtsverkehr, sowie Komplikationen bei der Geburt. Langfristige psychische Folgen sind Depressionen, posttraumatische Belastungsstörungen und Angstzustände.

Hauptsächliche Verbreitungsgebiete der Praxis der weiblichen Genitalverstümmelung sind Afrika, der Nahe Osten und Indonesien. In Ägypten, Äthiopien, Dschibuti, Eritrea, Guinea, Mali, Nigeria, Sierra Leone sind mehr als 80% der Mädchen und Frauen beschnitten, in Somalia und im Sudan mehr als 90%.

In Europa und den angloamerikanischen Ländern nimmt die Verbreitung von weiblicher Genitalverstümmelung migrationsbedingt zu. In Deutschland sind 68.000 Frauen und Mädchen betroffen und 15.000 in Deutschland lebende Mädchen sind von weiblicher Genitalverstümmelung bedroht. Diese erfolgt in Deutschland und bei Reisen in die Herkunftsländer.

Was können wir tun um weibliche Genitalverstümmelung zu verhindern:  

Aufklären. Frauen stärken. Bildung. Denn Ausbildung führt zu wirtschaftlicher Unabhängigkeit und nimmt damit der Tradition Heiratsfähigkeit als wirtschaftliche Absicherung die Grundlage. Und: Aufmerksamkeit und Sensibilität, vor allem im pädagogischen und medizinischen Bereich. Staatliche Schutzmaßnahmen. Ärztliche Meldepflicht.

Quellen: Bundesfamilienministerium, Deutsches Ärzteblatt, DSW, WHO, Unicef

 




YouTubeFacebookTwitterInstagramPodcast
Top